Der Ehevertrag
Anlässlich einer Diskussion bei Ellas Blickwinkel zum Thema Ehe: (https://ellasblickwinkel.wordpress.com/2017/04/06/tagebuchbloggen-wmdedgt-042017/)
Beim Notar:
Notar: Haben sie den Vertrag gelesen und verstanden?
Zukünftige Ehefrau: Ja
Zukünftiger Ehemann: Ist mit dem Vertrag sicher gestellt, dass im Falle einer Scheidung eventuelle Unterhaltszahlungen auf den maximalen Betrag X begrenzt sind?
Notar: Genau, im Falle einer Scheidung ist es begrenzt. Im Todesfall ist es eine gewöhnliche Zugewinngemeinschaft, d. h. ihre zukünftige Frau erbt als ob es keinen Ehevertrag geben würde.
Zukünftiger Ehemann: Das bedeutet, dass ich im Falle meines Todes mehr wert bin als wenn ich wenn ich geschieden bin? Könnte man das nicht noch anpassen?
Notar: Man kann alles regeln, aber wenn ich ihnen einen Rat geben darf: Wenn sie so denken, dann sollten sie sich ernsthaft fragen, ob sie wirklich heiraten wollen.